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Entschuldigung

Auszug aus dem Feuerschutzreglement der Gemeinde Aadorf:

Art. 20 Entschuldigungsgründe
Der Besuch von Übungen und Kursen ist obligatorisch. Als Entschuldigungsgründe gelten Krankheit, Todesfall in der Familie, Schwangerschaft, Mutterschaftsurlaub, Militär- und Zivilschutzdienst oder andere wichtige Gründe. Entschuldigungen sind schriftlich und begründet vor der Übung, spätestens aber innert 48 Stunden nach versäumtem Aufgebot dem Feuerwehrsekretariat zuzustellen. 

Art. 25 Disziplinarstrafen
Die Verletzung von Dienstpflichten kann durch die Kommission Verkehr und Sicherheit mit einem Verweis, einer Busse bis zu Fr. 500.− oder mit dem Ausschluss aus der Feuerwehr geahndet werden.

Vor- oder Nachholen von Übungen
Die Übungen können an einem anderen Datum vor- oder nachgeholt werden. Im Jahresprogramm sind alle Übungsdaten aufgeführt. 

Deine Angaben

z.B. Marschbefehl, Arztzeugnis etc.

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